Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht

Die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat sollte von Vertrauen und gegenseitigem Respekt geprägt sein.

Dazu gehört die Beachtung von Rechten und von Pflichten aus der Betriebsverfassung.

Um Rechtsverletzungen und dadurch entstehende Einigungsstellen- oder Beschlussverfahren zu vermeiden, beraten und schulen wir Arbeitgeber und Betriebsräte u.a. zu den Themen Umstrukturierungen aus §§ 112 ff. BetrVG und personelle Einzelmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen oder Kündigungen.

Wir gestalten und prüfen betriebliche Regelungen und vertreten die jeweilige Betriebspartei im Rahmen von Einigungsstellenverfahren (z.B. bei Interessenausgleich- bzw. Sozialplanverhandlungen) oder in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.